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UVEK genehmigt Ausführungsprojekt

10.08.2021. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat das Ausführungsprojekt A5 Twanntunnel Ostportal genehmigt. Der Entscheid wurde den am Einspracheverfahren beteiligten Parteien mit Schreiben vom 6. August 2021 eröffnet. Die beteiligten Parteien können gegen den Entscheid innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde führen.

Anlässlich der öffentlichen Auflage im November 2019 waren 81 Einsprachen gegen das Ausführungsprojekt A5 Twanntunnel Ostportal eingegangen. Das UVEK ist auf 50 dieser Einsprachen eingetreten. Zudem haben Fachstellen des Bundes (Bundesamt für Umwelt BAFU, Bundesamt für Strassen ASTRA, Bundesamt für Kultur BAK, Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK) und des Kantons Bern (Amt für Umwelt und Energie AUE) Stellungsnahmen zu den aufgelegten Plänen und den in den Einsprachen beanstandeten Sachverhalten abgegeben.

Aufgrund dieser Stellungnahmen und verschiedener Einsprachen hat das UVEK das Ausführungsprojekt präzisiert und ihm die Genehmigung erteilt.

Öffentliche Auflage 2019

Das Ausführungsprojekt A5 Twanntunnel Ostportal lag vom 1. bis 30. November 2019 öffentlich auf. Insgesamt sind 81 Einsprachen eingegangen. Auf 50 dieser Einsprachen ist das UVEK eingetreten. Das Tiefbauamt des Kantons Bern hat die Stellungnahme zu den Einsprachen zu Handen des UVEK eingereicht.

 

Das Dossier der öffentlichen Auflage 2019 umfasst insgesamt 33 Pläne und Berichte. Dabei handelt es sich unter anderem um:

  • Übersichtspläne, Längsschnitte, Normal- und Querprofile
  • den Enteignungsplan und die Grunderwerbstabelle
  • den technischen Bericht
  • den Umweltverträglichkeitsbericht
  • den Gestaltungsbericht
  • den Bericht zum Langsamverkehr
  • den Bericht zum Lärmschutz

Eine Übersicht über die Pläne und Berichte des Auflagedossiers bietet das Inhaltsverzeichnis des Dossiers Ausführungsprojekt:
Download Inhaltsverzeichnis (PDF, 36 KB)

Sämtliche Pläne und Berichte des Auflagedossiers konnten vom 1. bis 30. November 2019 auf der Gemeindeverwaltung Twann-Tüscherz eingesehen werden.

Zudem lag das Dossier beim Tiefbauamt der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern zur Einsichtnahme auf.

Medienmitteilungen

Medienmitteilung des Kantons Bern vom 28. Oktober 2019

A5 bei Twann: Öffentliche Auflage der Pläne für das Ostportal

Das Ausführungsprojekt für das Ostportal des Twanntunnels und den Halbanschluss Twann wird vom 1. bis zum 30. November 2019 öffentlich aufgelegt. Die vorliegende Projektänderung ist das Resultat eines Optimierungsprozesses, in dem das kantonale Tiefbauamt und das Bundesamt für Strassen mit den Schutzverbänden, der Gemeinde Twann-Tüscherz und den Winzern zusammenarbeiteten. Das Projekt sieht vor, die A5 westlich von Wingreis im Bereich der bestehenden Strasse in einer absinkenden Wanne bis zum Tunnelportal zu führen. Das Portal selber wurde um 120 Meter nach Osten verschoben. Dadurch beansprucht das Bauwerk weniger Rebflächen, die mit ihren Trockensteinmauern ein wesentliches Merkmal der Landschaft von nationaler Bedeutung sind. Für den unterirdischen Abschnitt des Twanntunnels liegt seit 2010 ein genehmigtes Projekt vor. Der Twanntunnel soll Twann vom Durchgangsverkehr befreien und die Lebensqualität im Dorf erhöhen. Nach seiner Inbetriebnahme wird die heutige Ortsdurchfahrt zurückgebaut und umgestaltet.

Planauflage in Twann-Tüscherz

Das kantonale Tiefbauamt führt das Plangenehmigungsverfahren im Auftrag des Bundes durch. Die Auflageakten können vom 1. bis 30. November 2019 auf der Gemeindeverwaltung von Twann-Tüscherz eingesehen werden. Ausserdem liegen sie auf der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern zur Einsichtnahme auf. Betroffene können anlässlich der öffentlichen Auflage beim Bund ihre Rechte geltend machen.