Planauflage 2019: Darum geht es
Für den Twanntunnel liegt seit 2010 ein vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) genehmigtes Ausführungsprojekt vor. Infolge der Beschwerden von zwei Schutzorganisationen hat das Bundesverwaltungsgericht die Plangenehmigung für einen Teil des Twanntunnels 2016 wieder aufgehoben, nämlich für den Bereich des Ostportal und des Halbanschlusses Twann.
Für diesen Abschnitt hat der Kanton Bern als Planungsbehörde in der Folge eine optimierte Lösung ausgearbeitet. Sie wurde vom 1. bis 30. November 2019 öffentlich aufgelegt. Gegenstand des laufenden Plangenehmigungsverfahrens ist einzig das Ostportal mit dem offenen Abschnitt des Halbanschlusses Twann. Im Bereich des bergmännisch ausgebrochenen Abschnitts des Twanntunnels behält das 2010 vom UVEK genehmigte Ausführungsprojekt seine Gültigkeit.